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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AL 48/10   

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https://dejure.org/2013,102462
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AL 48/10 (https://dejure.org/2013,102462)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.12.2013 - L 11 AL 48/10 (https://dejure.org/2013,102462)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - L 11 AL 48/10 (https://dejure.org/2013,102462)
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  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AL 48/10
    Allein aus der Erlangung einer Abfindung ergibt sich noch kein wichtiger Grund (BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R, BSGE 89, 243; Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 136/01 R, SozR 3-4300 § 144 Nr. 12, Rn 19; Urteil vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 17/08 R, BSGE 104, 57).

    Sonstige Umstände, die es gerechtfertigt hätten, dass er sein Beschäftigungsverhältnis am 6. Dezember 2005 mit Wirkung zum 31. März 2007 löst, ohne sich vorher ausreichend sicher um ein Anschlussarbeitsverhältnis zu bemühen und den Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit zu vermeiden (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 136/01 R, SozR 3-4300 § 144 Nr. 12, Rn 20), sind nicht erkennbar.

    Darüber hinaus ist auch zugunsten des Klägers nicht von einem Irrtum über den wichtigen Grund, also über die leistungsrechtliche Folgenlosigkeit der einvernehmlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszugehen (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 136/01 R - SozR 3-4300 § 144 Nr. 12).

    Diese Wertung wird bei einer einvernehmlichen Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses durch die Überlegung gestützt, dass ansonsten ein sorgfältiger Arbeitnehmer, der sich vor der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses mit den sich hieraus ergebenden sozialrechtlichen Folgen vertraut macht, benachteiligt würde (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 136/01 R - SozR 3-4300 § 144 Nr. 12).

  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Widerspruch gegen den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AL 48/10
    Allein aus der Erlangung einer Abfindung ergibt sich noch kein wichtiger Grund (BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R, BSGE 89, 243; Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 136/01 R, SozR 3-4300 § 144 Nr. 12, Rn 19; Urteil vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 17/08 R, BSGE 104, 57).

    Das BSG hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass es erwäge, für Streitfälle ab dem 1. Januar 2004 unter Heranziehung der Grundsätze des § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG), der dem von einer betriebsbedingten Kündigung betroffenen Arbeitnehmer im Interesse einer effizienten und kostengünstigen vorgerichtlichen Klärung für den Fall des Verzichts auf eine Überprüfung ohne Weiteres einen Anspruch auf eine Abfindung zubilligt, eine weitere "Öffnung" in Betracht zu ziehen und auf eine ausnahmslose Prüfung der Rechtmäßigkeit der Arbeitgeberkündigung zu verzichten, wenn die Abfindung die in § 1a Abs. 2 KSchG vorgesehene Höhe von 0, 5 Monatsverdiensten für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses nicht überschreite (BSG, Urteil vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 17/08 R, BSGE 104, 57).

    Jenseits des § 1a KSchG und den von dieser Regelung erfassten Abfindungen hat das BSG an der Prüfung der Rechtmäßigkeit der anderenfalls drohenden Kündigung festgehalten (BSG, Urteil vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 17/08 R -, BSGE 104, 57; Urteil vom 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R -).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist erforderlich, dass eine solche Kündigung sicher gedroht hätte (BSG, Urteil vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 17/08 R -, BSGE 104, 57).

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AL 48/10
    Denn maßgeblich ist in diesem Zusammenhang nicht ein hypothetischer, sondern der tatsächliche Geschehensablauf (BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R, BSGE 89, 243).

    Allein aus der Erlangung einer Abfindung ergibt sich noch kein wichtiger Grund (BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R, BSGE 89, 243; Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 136/01 R, SozR 3-4300 § 144 Nr. 12, Rn 19; Urteil vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 17/08 R, BSGE 104, 57).

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 17/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) statt gezahlter Arbeitslosenhilfe (Alhi) -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AL 48/10
    Ein solcher Irrtum müsste unvermeidbar gewesen sein (BSGE 48, 109/114; BSG, Urteil vom 13. März 1997 - 11 RAr 17/96 -).
  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78

    Anlaß für die Entstehung einer Sperrzeit - Nach der Entstehung des Anspruchs -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AL 48/10
    Ein solcher Irrtum müsste unvermeidbar gewesen sein (BSGE 48, 109/114; BSG, Urteil vom 13. März 1997 - 11 RAr 17/96 -).
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AL 48/10
    Jenseits des § 1a KSchG und den von dieser Regelung erfassten Abfindungen hat das BSG an der Prüfung der Rechtmäßigkeit der anderenfalls drohenden Kündigung festgehalten (BSG, Urteil vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 17/08 R -, BSGE 104, 57; Urteil vom 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R -).
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 52/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AL 48/10
    Denn er hat durch den Abschluss des Aufhebungsvertrages sein Beschäftigungsverhältnis gelöst und dadurch zumindest grob fahrlässig seine Arbeitslosigkeit herbeigeführt, da er keine konkrete Aussicht auf einen Anschlussarbeitsplatz hatte (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 11a/7a AL 52/06 R, SozR 4-4300 § 144 Nr. 16, Rn 12).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AL 48/10
    Der wichtige Grund muss sich nicht nur auf die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, sondern auch auf den konkreten Zeitpunkt der Lösung beziehen (BSG, Urteil vom 26. April 2004 - B 7 AL 98/03 R, SozR 4-4300 § 144 Nr. 9, Rn 17).
  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95

    Besondere Härte bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AL 48/10
    Außerhalb des Sperrzeittatbestandes liegende Umstände können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (vgl. BSGE 77, 61, 63 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3).
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